Allgemeine Geschäftsbedingungen / Patienteninformationen

Praxis- und Geschäftsbedingungen

 

Praxis für Hypnose und Naturheilkunde Stine Siewert 

 

Praxishonorar

 

Meine Heilbehandlungen und Naturheilverfahren werden in Form eines Zeithonorars abgerechnet. Wenn nicht anders vereinbart - beträgt das Zeithonorar 40 Euro pro halbe Stunde, bzw. 80 Euro für eine Stunde.

 

Bei Abrechnungen zur Einreichung bei der privaten Krankenversicherung wird ebenfalls nach GebüH mit dem Faktor 1,8 bis 2,3 abgerechnet, da dieses Gebührenverzeichnis seit 1985 nicht mehr angeglichen wurde und nicht bindend ist. Beachten Sie bitte, dass private Krankenversicherungen (dazu zählen auch Zusatzversicherungen) oft nur den 1-fachen Satz der GebüH erstatten. Es kommt immer auf den individuell abgeschlossen Vertrag an.

Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung.

 

Bei den von mir angebotenen Kursen – Autogenes Training und Meditation fällt die ausgewiesene Kursgebühr an.

Bei fast allen Gesetzlichen Krankenversicherungen ist das Autogene Training zertifiziert und wird mit bis zu 90% bezuschusst. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite „Gesundheitskurse/Präventionskurse/Termine“ in meiner Homepage.

 

Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten in der Regel keine Heilpraktikerleistungen. Diese Gesundheitskosten können jedoch als „Außergewöhnliche Belastungen“ begrenzt steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel gehören die Kosten für die eigentliche Heilbehandlung typischerweise zu den steuerlich abzugsfähigen Krankheitskosten. Über die genauen Bestimmungen informieren Sie sich bitte beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater.

 

Bezahlung / Honorar

 

Das Honorar für die erbrachte Dienstleistung ist - wenn nicht vorher anders vereinbart - jeweils nach der Behandlung in bar zu zahlen (keine EC-Kartenzahlung). Rechnungn sind innerhalb der Zahlungsfrist in voller Höhe zahlbar, unabhängig davon, ob, wann und in welcher Höhe Sie ggf. eine Erstattung Ihrer Versicherung erhalten.

 

Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung, unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.

 

Terminvereinbarungen

 

Als Heilpraktikerin führe ich eine sogenannte "Bestell-Praxis", d.h. ich plane eine ganz individuelle Zeitspanne für Sie ein. So kann ich auch nicht, wie bei einer "Wartezimmer-Praxis" - wie sie in der Regel der Hausarzt führt - bei Terminausfall einfach den nächsten Patienten behandeln. Ich bitte daher um Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, dass evtl. Terminverschiebungen oder Absagen möglichst 48 Stunden (2 Werktage) vor dem Behandlungstermin erfolgen sollten, damit ich Patienten mit längerfristigen Terminen vorziehen kann.

Für Termine, die zu kurzfristig abgesagt werden (weniger als 2 Werktage) oder ohne Absage nicht wahrgenommen werden kann ein Ausfallhonorar berechnet werden.

 

Rechtsprechung zum Ausfallhonorar für Bestellpraxen

 

Psychotherapeuten / Heilpraktiker arbeiten in der Regel in sog. Bestellpraxen, also Praxen, in denen mit längeren Terminvorläufen gearbeitet wird: zur Behandlung wird jeweils immer nur ein Patient einbestellt. Daher kann die Behandlungszeit im Gegensatz zu klassischen Wartezimmer-Praxen nicht so flexibel gesteuert werden, da kein anderer Patient gleichzeitig bestellt wird. Bei solchen Bestellpraxen gewährt die Rechtsprechung dem Heilpraktiker bei Nichterscheinen des Patienten bzw. bei nicht rechtzeitiger Absage (mind. 48 Stunden vorher) ein Ausfallhonorar. Dabei ist die Ausfallursache unerheblich. Das Ausfallhonorar kann bis zum vereinbarten bzw. anberaumten Sitzungshonorar ausfallen.

 

Heilpraktikerkosten sind steuerlich absetzbar:

 

Die Kosten für ärztliche Behandlungen und verordnete Medikamente, die Sie nicht von Ihrer KK erstattet bekommen, können Sie von der Steuer absetzen ("Außergewöhnliche Belastungen" auf Seite 3 im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung). Dazu gehören unter anderem auch die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker.

 

Damit es tatsächlich zu einer Einkommenssteuerminderung durch entstandene Kosten beim Heilpraktiker kommt, muss die finanzielle Belastung für Behandlungskosten und Medikamente hoch genug sein. Es gibt eine "zumutbare Eigenbelastung", die sich je nach Einkommen und familiärer Situation des Steuerpflichtigen zwischen ein und sieben Prozent des zu versteuernden Einkommens bewegt. Erst wenn diese Grenze überschritten wird, kommt es effektiv zu einer Steuerentlastung.

 

Hinweis gemäß HWG (Heilmittelwerbegesetz)

 

Nach dem Heilmittelwerbegesetz ist die Werbung für Behandlungen verboten, die sich auf die Linderung bzw. Beseitigung von bestimmten Krankheiten bei Menschen beziehen.

 

Bitte beachten Sie daher diesen Hinweis: Bei den auf meiner Homepage vorgestellten Behandlungsmethoden handelt es sich teilweise um Verfahren der alternativen Medizin, die zum Teil wissenschaftlich noch nicht anerkannt sind. Alle Angaben über Eigenschaften, Wirkungen und Indikationen beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen innerhalb der Therapiemethoden selbst, ohne jegliches Heilungsversprechen oder Garantie auf Heilung oder Linderung, gemäß HWG.

 

Praxis für Hypnose und Naturheilkunde

Stine Siewert

Bahnhofstr. 13

79199 Kirchzarten

07661 / 6280 500

siewert@hp-hypnose.de

www.naturheilpraxis-siewert.com

 

Stand: 14.02.2013

 

0471 41 89 44 75

Gagelstr. 7b         27574   Bremerhaven